Kostenvoranschlag

3-Kostenvoranschlag

Auch eine „kleine“ Beschädigung muss nicht immer unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen.

Ich beurteile für Sie als Geschädigten nach einem Verkehrsunfall, ob der eingetretene Schaden ein Bagatellschaden ist  oder ob eventuell ein Totalschaden eingetreten ist. Liegt ein Bagatellschaden und kein Totalschaden vor, dann erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Zur Beweissicherung erstelle ich Fotos und füge diese auf Wunsch dem Kostenvoranschlag bei.

WICHTIG: Sollte der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegen, ist immer eine Gutachtenerstellung oder eine Schadensbewertung zu empfehlen, da in einem Kostenvoranschlag nicht alle Ihre Ansprüche (wie z.B. die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung) berücksichtigt werden.