Kfz Schaden- und Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie als Geschädigter grundsätzlich einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, ohne das Ihnen Kosten entstehen. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Gerne kläre ich für Sie, ob ein Schaden als Bagatellschaden vorliegt. Sollte dies der Fall sein, erstelle ich auf Wunsch für Sie ein Kurzgutachten.
Alle Gutachten werden nach Herstellervorgaben erstellt und geben Aufschluss über die Schadenssumme, den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturzeit sowie die eventuell eingetretene Wertminderung. Das Schadengutachten berücksichtigt außerdem Fragen zum Schadenhergang und differenziert sach- und fachgerecht zwischen Instandsetzen und Erneuern.
Bei der Schadensabwicklung bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen oder ob Sie fiktiv, also nach Gutachten abrechnen und sich die Schadensumme auszahlen lassen. Ab- und Anmeldekosten, die nach einem Totalschaden für die Abmeldung des alten und die Neuzulassung eines neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle entstehen, muss die gegnerische Versicherung erstatten. Genauso werden die neu anzufertigenden amtlichen Kennzeichen gegen den entsprechenden Kostennachweis erstattet.
WICHTIG: Da die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner ist, müssen Sie leider davon ausgehen, dass versucht wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche zu kürzen. Übermitteln Sie daher keine Informationen an den Gegner und gehen Sie nicht voreilig auf Angebote ein.